Finanzierung: unkompliziert und individuell
Bequeme Ratenzahlung
Das Honorar für Ihre Sehkorrektur können Sie gerne in Raten zahlen. Wir ermöglichen Ihnen eine flexible und bequeme Finanzierung über eine Laufzeit von 12 Monaten. Zu den Konditionen einer längeren Laufzeit beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Kosten steuerlich absetzbar
Die Augenbehandlung mittels Laser- oder Linsenverfahren ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die steuerliche Entlastung wirkt sich unterschiedlich aus. Wie hoch der Eigenanteil ist, den Sie als Patient zu tragen haben, ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden. Grundsätzlich kann man sagen: Hat der Patient im Steuerjahr eine hohe außergewöhnliche Belastungen zu schultern, dann ist die Augenlaserbehandlung vermutlich voll abzugsfähig.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Information auf Erfahrungswerte stützt und nicht als verbindliche Aussage im Sinne einer Steuerberatung betrachtet werden kann. Diese Information ersetzt keine Steuerberatung.
Kostenloser Augenlaser-Check:
Tel. 0941 5043 2921